frohnzimmer e.V.

Unser Selbstverständnis

Als frohnzimmer e.V. verstehen wir uns als offenen und solidarischen Nachbarschaftsraum, in dem
alle Menschen, unabhängig von Geschlechtsidentität, Herkunft und sozialem Stand
zusammenkommen. Sei es zum Lernen, spielen, diskutieren, zum Pläne schmieden oder einfach nur
um zu entspannen. Wir möchten Teil einer demokratischen Wirklichkeit sein und zusammen
Gemeinschaft leben.

Das bedeutet für uns:

– unsere Tür ist immer offen
– alle sind willkommen
– wir helfen einander und passen aufeinander auf
– wir respektieren die Grenzen anderer
– Sexismus, Rassismus, Homophobie, Hass und Ausgrenzung haben bei uns keinen Platz!

Wir möchten das Frohnzimmer mit unseren Nachbar*innen gemeinsam gestalten und darüber
hinaus durch die Beteiligung an Veranstaltungen in Frohnhausen und durch Vernetzung mit anderen
Akteur*innen den Stadtteil beleben. Wir bieten einen Raum für Ideen, in dem jeder Mensch
willkommen ist. Mit Respekt und Offenheit wollen wir Gemeinsam mit dir das Frohnzimmer mit
Leben füllen. Komm auf eine Tasse Kaffee oder Tee vorbei und bring dich und deine Ideen ein!

Möchtest du mitmachen oder suchst du einen Raum, in dem du dich mit deiner Gruppe / deinem
Verein treffen kannst? – Prima! Du kannst dich gerne mit deiner Idee und deinem Konzept einbringen und/oder Fördermitglied bei frohnzimmer e.V. werden.
Komm einfach vorbei, sprich uns an oder kontaktiere uns.
Mail: info@frohnzimmer.de
Insta: @frohnzimmer

Im Folgenden findet Ihr unsere Satzung und eine Datenschutzerklärung

Satzung

§ 1 Name und Sitz

  1. 1. Der Verein führt den Namen „Frohnzimmer“.
    2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“.
    3. Der Verein hat seinen Sitz in Essen.

§ 2 Geschäftsjahr

  1. 1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Zweck des Vereins

  1.  Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
    Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2.  Zweck des Vereins ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten
    gemeinnütziger, Zwecke, die Förderung von Kunst und Kultur sowie Nachbarschaftspflege.
  3.  Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Veranstaltungen und Angebote für
    den Stadtteil und die Nachbarschaft, die der Gemeinnützigkeit dienen sowie Vernetzung und
    Kooperation mit anderen Initiativen und Vereinen.

§ 4 Selbstlose Tätigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 5 Mittelverwendung

  1. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
    Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  2. Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber eine
    Vergütung bis zur Höhe des steuerlichen Freibetrags gemäß § 3 Nr. 26a EStG beschließen

§ 6 Verbot von Begünstigungen

  1. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
    durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.
  2. Unterschieden wird zwischen Ordentlichen – und Fördermitgliedern.
  3. Die Fördermitgliedschaft erfolgt durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag, die den Namen,
    das Alter und die Anschrift enthält und durch Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Über den
    Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
  4. Die Aufnahme als ordentliches Mitglied setzt einen schriftlichen, an den Vorstand
    gerichteten Antrag, der den Namen, das Alter und die Anschrift enthält, voraus. Die
    Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss durch den Vorstand.
  5. Die Mitglieder erkennen die Satzung des Vereins und die sich daraus ergebenden Aufgaben
    und Pflichten an.
  6. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem*der Bewerber*in die Berufung an
    die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen
    Person.
  2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten
    Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat
    jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
  3. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere
    ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, Zuwiderhandlung gegen das Leitbild des Vereins,
    die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem
    Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem
    Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats
    an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des
    Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der
    ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat
    aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

§ 9 Beiträge

  1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit
    bestimmt die Mitgliederversammlung.

§ 10 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand

§ 11 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören
    insbesondere Wahl und Abwahl des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes; Entgegennahme
    der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfern*innen; Festsetzung von Beiträgen und
    deren Fälligkeit; Beschlussfassung über die Änderung der Satzung; Beschlussfassung über die
    Auflösung des Vereins; Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in
    Berufungsfällen – sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem
    Gesetz ergeben.
  2. Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
  3. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
  4. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift beziehungsweise E-Mail-Adresse gerichtet war.
  5. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.
  6. Anträge über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  7. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen ordentlichen Mitglieder beschlussfähig.
  8. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
  9. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist eine Schriftführer*in zu wählen.
  10. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein ordentliches Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.
  11. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  12. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlossen werden.
  13. Bei Bedarf kann die Mitgliederversammlung online abgehalten werden.
  14. Auch nicht physisch anwesende Mitglieder sind wählbar, diese müssen die Wahl während der Mitgliederversammlung telefonisch annehmen
  15. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von der Versammlungsleiter*in und der Schriftführer*in zu unterzeichnen ist.

§ 13 Kassenprüfung

  1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Kassenprüfer*innen.
    Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein.
  2. Die Wiederwahl ist zulässig.

§ 14 Auflösung des Vereins

  1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
    das gesamte Vermögen des Vereins an Clownvisite e.V., die es unmittelbar und ausschließlich
    für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Datenschutzrichtlinie für Frohnzimmer e.V.

Der Schutz deiner personenbezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten
personenbezogene Daten ausschließlich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In dieser Datenschutzerklärung informieren wir dich daher über die
wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit deiner Vereinsmitgliedschaft. Wir bieten dir
damit einen detaillierten Überblick darüber, wie wir deine Daten, die du uns zur Verfügung stellst, oder die wir
in Entsprechung der hier definierten Bedingungen gesetz- und rechtmäßiger Weise erlangen, nutzen
Diese Datenschutzbestimmungen gelten ab sofort. Solltest du der Erhebung und Verarbeitung der Daten nicht
zustimmen, wende dich bitte an info@frohnzimmer.de.

Erhebung personenbezogener Daten:

Wenn du Mitglied bei Frohnzimmer e.V. wirst oder bist, erheben wir folgende Daten:

● Personenstammdaten
● E-Mail-Adressen
● Kontodaten
● Fotos für die Vereinswebseite
● Fotos für Signal/Telegram/Instagram

Zweck der Datenverarbeitung

● Personenstammdaten (Vorname, Zuname, Anschrift, Telefonnummer)
● E-Mail-Adressen: Wenn du dich als Mitglied bei Frohnzimmer e.V. angemeldet hast, speichern und
verarbeiten wir die E-Mail-Adresse zur Ankündigung von Vereinssitzungen, Protokollen und um
dich mit regelmäßigen Newslettern über Aktionen, Neuigkeiten und Veranstaltungen zu
informieren.
● Fotos von Mitgliedern auf der Vereinswebseite: Bilder von Aktionen, wie z.B. Flohmärkten, können
auf der Webseite bzw. Instagram/Signal/Telegram veröffentlicht werden.
● Kontodaten: Um die Liquidität des Vereins zu sichern, erheben wir einen Mitgliederbeitrag via
Lastschrifteinzug mithilfe deiner Kontodaten.

Datenspeicherung

Wir speichern personenbezogene Daten nur solange wir dazu berechtigt sind und der
Verarbeitungszweck nicht entfallen ist. Für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen
Daten gilt die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die
entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder
Vertragsanbahnung erforderlich sind.

Weitergabe der Daten an Dritte

Da wir deinen Mitgliederbeitrag via Lastschrifteinzug erheben, teilen wir Kontodaten mit unserer
Bank (GLS Bank)

Kontaktdaten

Bitte wende dich bei Fragen und Anregungen zum Datenschutz sowie zur Durchsetzung deiner
Rechte an: info@frohnzimmer.de

Auskunft und Berichtigung

Du kannst von uns jederzeit Auskunft darüber erhalten, ob personenbezogene Daten zu deiner
Person von uns verarbeitet werden und auch konkret welche Daten über dich gespeichert werden
sowie eine Kopie der gespeicherten Daten verlangen. Du kannst ferner unrichtige Daten berichtigen
und vervollständigen lassen.

Löschung, Einschränkung und das Recht auf Vergessenwerden

Du kannst die Löschung und Einschränkung deiner personenbezogenen Daten verlangen.

Widerruf / Widerspruch

Deine abgegebenen Einwilligungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft, unter der o. g.
Kontaktadresse widerrufen. Insbesondere kannst du die Verwendung deiner E-Mail-Adresse zum
Zwecke des Newsletter Versandes jederzeit in Textform an info@frohnzimmerde kündigen. Ferner
hast du das Recht, aus Gründen, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben, jederzeit
gegen die Verarbeitung dich betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund eines
berechtigten oder öffentlichen Interesses erfolgt, Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die
personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können
zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechten
und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Beschwerderecht

Ferner hast du das Recht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die
Möglichkeit Rechtsbehelfe einzulegen. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht
wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde
einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs.

Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Frohnzimmer e.V. behält sich vor, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die aktuelle Fassung
der Datenschutzerklärung ist stets unter www.frohnzimmer.de einsehbar.